Ebay – Ihr Fachanwalt für erfolgreiches Handeln

Ebay
Themenplattform

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Sie versteigern oder Verkaufen gerne Artikel über Onlineplattformen wie z.B. Ebay?
Dann könnten diese Themen für Sie durchaus interessant sein. Bitte beachten Sie, es handelt sich in unserer Aufstellung um ein rechtliche Betrachtung. Jeder Einzelfall bedarf einer fallspezifischen Beratung.
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Themen im Überblick


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[spoiler title=“Ersteigerung einer gestohlenen Ware“ open=“0″ style=“1″]Sie erwerben ein Produkt, das gestohlen war?
Wenn Sie gestohlene Ware bei ebay ersteigern, machen Sie sich nicht automatisch wegen Hehlerei strafbar. >Zum Artikel [/spoiler]

[spoiler title=“Ersteigerung weit unter Marktwert“ open=“0″ style=“1″]Der Verkäufer erklärte gegenüber dem Käufer die Anfechtung wegen Irrtums und erklärte den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit für nichtig.
>Zum Artikel[/spoiler]

[spoiler title=“Angebliche Ersteigerung eines Artikels“ open=“0″ style=“1″]Es mag vorkommen, dass Sie mit Ihrem Nutzernamen bei einem Artikel Höchstbietender waren, aber auf den Artikel tatsächlich gar nicht geboten haben. Dies kann vorkommen, wenn jemand Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort erfährt. >Zum Artikel[/spoiler]

[spoiler title=“Plagiat“ open=“0″ style=“1″]Soweit Sie ein Plagiat (unberechtigter Nachbau eines Produkts) bei ebay zum Verkauf einstellen, gehen Sie ein großes Risiko ein, Post vom Anwalt zu bekommen. >Zum Artikel[/spoiler]

[spoiler title=“Sofort-Kaufen-Option“ open=“0″ style=“1″ ]Soweit ein Artikel bei ebay mit der „Sofort-Kaufen-Option“ eingestellt ist, handelt es sich um ein verbindliches Angebot. >Zum Artikel [/spoiler]


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[spoiler title=“Artikel kommt nicht“ open=“0″ style=“1″ ]Soweit es sich um einen gewerblichen ebay – Händler handelt, findet sich die Firmenanschrift häufig auf der Angebotsseite der ersteigerten Ware. Sie können folglich den Händler unter Setzen einer angemessenen Frist zur Lieferung der Ware auffordern und bei weiterer Nichtlieferung Ihre Rechte gegen den Verkäufer geltend machen. In Betracht kommt u.a. Rücktritt und Schadensersatz. >Zum Artikel [/spoiler]

[spoiler title=“Artikel anders wie bestellt“ open=“0″ style=“1″]Gerade bei technischen Geräten, wie beispielweise bei Computern und Notebooks, merkt der technische Laie anfangs gar nicht, dass der Artikel von der Produktbeschreibung abweicht. Soweit der Privatkauf bei einem Händler erfolgt ist, wird häufig auch die Frist für das gesetzlich vorgeschriebene Rücknahmerecht des Käufers verstrichen sein. >Zum Artikel [/spoiler]

[spoiler title=“Artikel defekt“ open=“0″ style=“1″ ]Soweit das mangelhafte Produkt von einem Händler an Sie als Privatperson verkauft wird, können Sie entweder von Ihrem Widerrufsrecht aus § 312 d I BGB Gebrauch machen und das Produkt dem Händler wieder zukommen lassen. >Zum Artikel[/spoiler]

[spoiler title=“Auktion vor Ablauf herausgenommen“ open=“0″ style=“1″]Nach den ebay – Grundsätzen darf ein Angebot vor dem offiziellen Angebotsende nicht zurückgezogen werden. Ausnahmsweise erwähnt ebay als Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Angebots, dass der Verkäufer sich bei Einstellen des Artikels in seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt, die Beschaffenheit des Artikels sich in der Zwischenzeit verändert hat oder der Artikel zwischenzeitlich verloren gegangen oder zerstört wurde. >Zum Artikel [/spoiler]

[spoiler title=“Bastlerartikel“ open=“1″ style=“1″ ]Bei Ersteigerung eines Artikels „für Bastler und Tüftler“ liegt rechtlich meist kein Sachmangel des Artikels vor. >Zum Artikel [/spoiler]


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