Makler-Bestellerprinzip tritt in Kraft
Ab dem 1.6.2015 gilt das Makler-Bestellerprinzip, das heißt, derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch zahlen. Dies wird dazu führen, dass Makler weniger Mietwohnungen in gefragten Wohngegenden vermakeln werden. Viele Wohnungs- bzw. Hauseigentümer werden zukünftig selbst versuchen, geeignete Mieter zu finden, um die Maklerkosten zu sparen.
Das könnte dann allerdings bei manchen Vermietern ein Sparen am falschen Ort sein: Ein erfahrener Makler hat i.d. R. Menschenkenntnis und kann Mietinteressenten meist gut einschätzen. Er führt die Vorauswahl durch; prüft ...
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