Alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit: Verursacht ein volltrunkener Fußgänger einen Unfall, haftet er auch im vollen Umfang
Wer meint, im alkoholisierten Zustand rechtlich sicherzugehen, wenn er sich nur noch zu Fuß durch den Straßenverkehr bewegt, irrt gewaltig. In dunkler Kleidung an einem späten Herbstabend eine
unbeleuchtete Landstraße entlangzulaufen, kann im Schadensfall doppelt wehtun - wie dieser Fall zeigt.
Im Oktober lief ein Fußgänger gegen 21:48 Uhr auf einer Landstraße - wie sich später herausstellte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,07 ‰. Schließlich wurde der Mann rund 100 m ...
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