Teilung der CO2-Abgabe aus Sicht des Vermieters – Stufenmodell
Um den klimaschädlichen CO2-Ausstoß in Wohngebäuden zu senken, hat die Bundesregierung ab dem 01.01.2021 zusätzliche Abgaben, die sogenannten Co2-Kosten, bestimmt. Dies ging allein auf Kosten der Mieter. Daher hat die Bundesregierung das sog. Stufenmodell zur Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern von Wohnraum entwickelt, welches ab dem 01.01.2023 in Kraft tritt. Sehen Sie in diesem Video, was das jetzt aber für den Vermieter bedeutet.