Vertragsrecht
Überprüfung und Erstellung von Verträgen
Überprüfung ausgearbeiteter Verträge auf mögliche Risiken. Erstellen von Verträgen. Geltendmachung von Ansprüchen aus bereits abgeschlossenen Verträgen. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. In der Regel ist keine Schriftform nötig, außer gesetzlich vorgeschrieben. Nur unter bestimmten Bedingungen, etwa bei einem Widerrufsrecht, Anfechtung oder Rücktrittsklausel im Vertrag. Sie können ihn mahnen und zur Leistung auffordern. Danach sind Rücktritt, Schadensersatz oder Klage möglich. Je nach Vertragsart und -inhalt gelten unterschiedliche Kündigungsfristen. Eine schriftliche Kündigung ist oft erforderlich. Ja, mit Ausnahmen. Ein Kaufvertrag über Immobilien z. B. muss notariell beurkundet werden.
FAQ zum Vertragsrecht
Ab wann ist ein Vertrag rechtsgültig?
Kann ich von einem unterschriebenen Vertrag zurücktreten?
Was tun, wenn mein Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt?
Wie kann ich einen Vertrag kündigen?
Sind mündliche Verträge genauso wirksam wie schriftliche?
