Eine Klausel im Mietvertrag, mit dem Inhalt auf die Mietkaution zugreifen zu dürfen, ist unwirksam. BGH, Az. VIII ZR 234/13).
Vermieter dürfen also während des Mietverhältnisses nicht auf die Kaution zugreifen und dies auch nicht im Mietvertrag vereinbaren. Wozu ist dann die Mietkaution gut? Die Mietkaution dient als Sicherheit des Vermieters bei Beendigung des Mietverhältnisses.
Kündigt der Vermieter/Mieter wirksam den Mietvertrag und ist das Mietverhältnis beendet und stehen Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter (Miete oder Schadensersatzansprüche) aus, kann der Vermieter auf die Mietkaution zugreifen. Steht die Nebenkostenabrechnung des laufenden Jahres noch aus und ist mit einer Nachzahlungspflicht des Mieters zu rechnen, kann der Vermieter den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag der Nebenkosten einbehalten.