Auskunftsanspruch bei Untervermietung: Name des Untermieters, Nutzungsart und Höhe des Mietzinses müssen offengelegt werden Nur weil ein Untermietverhältnis erlaubt sein kann, heißt das noch lange nicht, dass der Vermieter diesbezüglich keinerlei Auskunftsansprüche hat. In diesem Fall […]