Postbeamtenkrankenkasse


Neuigkeiten

8. Januar 2014
Nicht mehr Krankenversichert
Die AOK ist zur erneuten Krankenversicherung des Antragstellers verpflichtet, wenn der Antragsteller zuvor bei der Postbeamtenkrankenversicherung versichert war – SG Aurich vom 8.2.2011 Fall: Die Mandantin war über ihren Ehemann in der Postbeamtenkrankenkasse mitversichert. Nach der […]