Vorenthaltungsschaden


Neuigkeiten

8. Januar 2014
Vorenthaltungsschaden
Ein Vorenthaltunsschaden steht dem Vermieter gegen den Mieter zu, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung nicht herausgibt und diese dem Vermieter vorenthält. Vorenthalten setzt bei § 546a BGB vorraus, dass der Vermieter einen Rücknahmewillen hat. […]