Eine Eigenbedarfskündigung kann wegen eines bereits bei Mietvertragsschluss absehbaren Ereignisses ausgeschlossen sein. War ein Umstand bei Abschluss des Mietvertrages für den Vermieter noch nicht vorhersehbar, kann auch schon kurz nach Mietvertragsabschluss, z.B. 2 Monate danach, wegen […]