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Neuigkeiten

14. Februar 2014
Tiefgaragenplatz nur für Autos
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Tiefgaragenplätze nur zum Abstellen von Fahrzeugen oder Fahrzeuganhängern geeignet sind. Alles andere, also auch Fahrräder dürfen dort vom Mieter nicht abgestellt werden. (AG München, Urt. v. 21.11.2012 – 433 C […]