laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 4.6.2014 – VIII ZR 289/13) darf der Mieter unter bestimmten Umständen seine Vermieterin aus der Wohnung tragen. Anzunehmen ist, dass dies auch für den Vermieter gilt – (soweit er nicht zu schwer ist). Im vorliegenden Fall wollte die Vermieterin in die vermietete und vom Mieter bewohnte Wohnung und die Räume besichtigen, in denen vor kurzem Brandmelder installiert worden waren. Hiermit war der Mieter einverstanden. Plötzlich während der Besichtigung wollte sie auch andere Räume (ohne Rauchmelder) betreten. Der Mieter untersagte ihr dies und forderte sie auf, die Wohnung zu verlassen (Sachverhalt stark verkürzt – nachzulesen auf der Homepage des Bundesgerichtshofs). Die Situation eskalierte und er trug die Vermieterin aus der Wohnung.Daraufhin erhielt er eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
Die fristlose Kündigung wies der Bundesgerichtshof wegen fehlendem Kündigungsgrund ab.