Bei einem Zivilverfahren können hohe Verfahrenskosten entstehen; insbesondere, wenn das Verfahren für einen nicht positiv ausgeht.
Kann man diese Kosten bei seiner Steuerklärung absetzen?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies grundsätzlich nicht möglich ist (BFH, VI R 17/14). Der BFH hat mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung geändert (VI R 42/10). Als außergewöhnliche Belastungen können Verfahrenskosten eines Zivilverfahrens jetzt steuerlich nur noch in Ausnahmefällen geltend gemacht werden.
Etwas anderes soll nur gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existentiell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.
Wenn die Gerichts- und/oder Anwaltskosten betrieblich oder beruflich begründet sind, können sie aber unter Umständen doch steuermindernd geltend gemacht werden. So hat das Finanzgericht Münster in einer Entscheidung im Jahr 2012 (Urteil vom 27.11.2012, Az.: 1 K 4121/09 E) die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei einer betrieblich bedingten Rechtsverfolgung als Betriebskosten anerkannt.
Soweit Sie einen für Sie kostenintensiven Rechtsstreit hatten, empfehle ich, den Steuerberater Ihres Vertrauens zu befragen.