Ab dem 1.6.2015 gilt das Makler-Bestellerprinzip, das heißt, derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch zahlen. Dies wird dazu führen, dass Makler weniger Mietwohnungen in gefragten Wohngegenden vermakeln werden. Viele Wohnungs- bzw. Hauseigentümer werden zukünftig selbst versuchen, geeignete Mieter zu finden, um die Maklerkosten zu sparen.
Das könnte dann allerdings bei manchen Vermietern ein Sparen am falschen Ort sein: Ein erfahrener Makler hat i.d. R. Menschenkenntnis und kann Mietinteressenten meist gut einschätzen. Er führt die Vorauswahl durch; prüft die Bonität des Mietinteressenten, arbeitet den Mietvertrag aus; führt vor Schlüsselübergabe eine gemeinsame Wohnungsabnahme durch und erstellt dabei ein Abnahmeprotokoll. Zudem bleibt der Vermieter bei allen Mietinteressenten incognito. Nur der tatsächlich erwählte Mieter, der die Wohnung vermietet bekommt, erfährt, wer der Vermieter ist.
Will jemand selbst einen Mieter für seine Wohnung oder Haus suchen, warten auf ihn alle möglichen juristischen Fallstricke.
Ist man als Vermieter nicht besonders erfahren im Mietrecht, empfiehlt es sich einem Vermieterverein beizutreten. Dort wird man kostengünstig beraten. Neben dem deutschlandweit agierenden Haus- und Grund Verein (www.hausundgrund.de). Gibt es auch häufig lokale Vermietervereine, in Ostfriesland z.B. den Vermieterverein Ostfriesland e.V.
– eine Mieter – Selbstauskunft vom Mietinteressenten ausfüllen und unterschreiben lassen.
– Hintergründe erfragen, warum der Mietinteressent jetzt umzieht, dabei auch nach dem bisherigen Wohnort – bisherigen Vermieter fragen. Bei dem Vorvermieter vielleicht auch mal anrufen oder dem Mietinteressenten zu Hause einen spontan Besuch abstatten.
– bei Vermietung an Hartz IV Empfänger: eine Bestätigung des jobcenters vor Unterzeichnen des Mietvertrages vorlegen lassen, dass die Miete für die konkrete Wohnung vom jobcenter übernommen wird + sich vom Mieter eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen, dass die Miete direkt vom jobcenter an den Vermieter überwiesen wird.
– Schufa Selbstauskunft vorlegen lassen.
– Mietvertrag richtig ausfüllen. Bei Standardvertrag aus dem Internet / Schreibwarenhandlung die richtigen Kreuze im Formular setzen.
– Abnahmeprotokoll bei Einzug erstellen.
Damit kann nicht garantiet werden, dass es während des Mietverhältnisses zu keinen Problemen kommt. Der Vermieter muss sich allerdings nicht vorwerfen, etwas versäumt zu haben. Durch die Vermittlung des Maklers besteht ebenfalls keine Gewährleistung, dass es keine Probleme mit mietern gibt. Das Makler-Bestellerprinzip ist zur Vorbeugung für Mieter gedacht.
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