Der Vermieter kündigt eine Modernisierung der Außenfassade an.
Der Mieter erwirkt eine einstweilige Verfügung, um seinen Beseitz zu schützen mit dem Argument, dass die Modernisierungsmaßnahme zu nicht unerheblichen Immissionen führen wird.
Möglich!
Der Vermieter kann im Eilverfahren den Anspruch sofort anerkennen. Dann bleibt der Mieter auf seinen Kosten sitzen, wenn er den Vermieter vorher nicht entsprechend angeschrieben hat oder der Vermieter versieht seine Modernisierungsankündigung mit dem Hinweis, dass er von Baumaßnahmen bis zur Erwirkung eines Duldungstitels oder einer Einverständniserklärung des Mieters zur geplanten Maßnahme absieht. In dem Fall wäre die einstweilige Verfügung schon unwirksam.