Die Straßenverkehrsbehörde ordnet eine MPU an, wenn jemand im Straßenverkehr hat Kraftfahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr geführt hat. Auch bei mehrmaligen (seitens der Polizei festgestellten) Alkoholverstößen im Straßenverkehr wird eine MPU angeordnet.
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Bei einem Führerschein auf Probe kann es zur Anordnung der MPU kommen, wenn in dieser Probezeit ein schwerer Verkehrsverstoß begangen wird. Selbiges gilt bei der Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht wegen verkehrsbedingter Straftaten.
Schließlich wird die MPU angeordnet bei 18 oder mehr Punkten im Verkehrszentralregister.
In solchen Fällen ordnet die Straßenverkehrsbehörde zur Klärung der Kraftfahrteignung die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologische Untersuchung) an. Soweit man dem nicht nachkommt, geht die Straßenverkehrsbehörde davon aus, dass demjenigen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt. Der Führerschein wird in dem Fall entzogen bzw. bleibt entzogen. Auch ein Neuerwerb des Führerscheins ist bis zur Vorlage einer (positiven) MPU nicht möglich.
Das medizinisch-psychologische Gutachten gibt der Betroffene bei der jeweiligen Prüfungsstelle in Auftrag, wobei das Gutachten unbedingt dem Betroffenen und nicht der Straßenverkehrsbehörde zugeleitet werden sollte. Eine Einwilligung, dass das Gutachten von der MPU – Stelle direkt an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet werden darf, sollte auf keinen Fall abgegeben werden. Die Prüfungsfragen gibt die Straßenverkehrsbehörde je nach begangenem Verstoß dem Gutachter vor. Prüfungsstellen sind beispielsweise
Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle Heisfelder Straße, 26789 Leer
Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg
Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstelle, Neuenlander Straße 73c, 28199 Bremen
Zentralkrankenhaus Sankt Jürgen Straße, Bismarckstr. 223, 28205 Bremen.
Empfehlungen, welche der Stellen besonders streng oder besonders mild eingestellt sind, können nicht abgegeben werden.
Die Kosten für eine MPU belaufen sich je nach Prüfungsumfang zwischen 500 € und 900 €.
Bei dem medizinischen Teil der Untersuchung wird der Betroffene von einem Arzt untersucht. Gegebenenfalls werden Reaktionstests durchgeführt, die allerdings in der Regel ohne weiteres bestanden werden können. Bei Alkoholverstößen wird durch Blutentnahme die Leberwerte bestimmt. Es ist dringend anzuraten, diese beim Hausarzt vorher bestimmen zu lassen und mit diesem zu besprechen.
Wenn sich aus der Blutentnahme beim Hausarzt alkoholbedingte Auffälligkeiten ergeben, sollte die MPU erst dann durchgeführt werden, wenn die Leberwerte durch Abstinenz sich wieder besser darstellen. Soweit die Leberwerte aus anderen Gründen, die nicht mit Alkoholgenuss in Verbindung stehen, nicht in Ordnung sein sollten, müsste hierzu eine Stellungnahme des Hausarztes mit zur MPU gebracht werden. Andernfalls würde man bereits deshalb durchfallen. Sobald feststeht, dass eine MPU wegen Alkoholmißbrauchs durchzuführen ist, sollten in 6 Wochenabständen die Leberwerte vom Hausarzt bestimmt werden, so dass dem Mediziner der Begutachtungsstelle die alkoholfreie Lebensweise dokumentiert werden kann.
Der psychologische Teil der Untersuchung richtet sich nach der gestellten Untersuchungsfrage. Beispielsweise hinterfragt der Gutachter bei regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Motive. Darzustellen ist, warum zukünftig keine Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erwarten sind. Es ist dabei nicht ausreichend, dies zu versichern. Der Gutachter muss vielmehr anhand der getroffenen Maßnahmen und Denkprozesse klar erkennen können, dass der Betroffene sich mit der Problematik auseinandergesetzt, seine damaligen Gründe für die Geschwindigkeitsüberschreitungen analisiert und seinen Lebensstil und Denkweise derart verändert hat, dass mit Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr zu rechnen ist.
Dringend anzuraten ist, sich die jeweiligen Tatumstände vor dem Termin vor Augen zu führen (wann, welcher Verkehrsverstoß, Fahrt von wo nach wo, Insassen im Wagen, etc.). Zur Vorbereitung auf eine MPU werden von verschiedenen Anbietern Vorbereitungskurse angeboten. Auch gibt es hierzu vielfältige Literatur.
Bei einer MPU wegen einer Alkoholproblematik hat der Gutachter festzustellen, ob die Gefahr besteht, dass der Betroffenen auch zukünftig unter Alkoholeinfluss sein Kraftfahrzeug fahren wird. Dabei sollten Sie Ihre bisherigen Trinkgewohnheiten und Ihr entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr dem Gutachter offen schildern. Der Gutachter kann so erkennen, dass man sein eigenes Verhalten realistisch wahrnimmt und sich selbst (und dem Gutachter) nichts vormachen möchte.
Dem Gutachter ist darzustellen, dass Sie sich selbstkritisch und intensiv mit Ihrem damaligen Trinkverhalten (wann zum ersten Mal, letzten Mal, wie viel, bei welchen Gelegenheiten, Gründe für den Alkoholmissbrauch etc.) auseinandergesetzt haben.
Darzustellen ist auch, was unternommen wird, um dieses Trinkverhalten abzuschalten (beispielsweise Abstinenz, regelmäßige Gespräche mit Freunden, Behandlungen beim Verkehrspsychologen, Entziehungskur, etc.) und weshalb der Betroffene nunmehr glaubt, es zu schaffen, nicht mehr mit Alkohol im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Häufig ist dies nur durch völlige Abstinenz zu schaffen.
Wegen der hohen Gefahr, die alkoholisierte Fahrten auf den Straßenverkehr ausüben, sollten Sie sich als von der MPU Betroffener sehr intensiv auf die MPU vorbereiten. Empfehlenswert ist es, neben der Alkoholabstinenz, einen qualifizierten Vorbereitungskurs zu besuchen bzw. eine Gesprächstherapie bei einem Verkehrspsychologen durchzuführen. Daneben sollten Sie sich durch Bearbeitung eines Fachbuchs auf die MPU vorbereiten.