Kann der Mieter einen Nachmieter stellen ?
Der Mieter hat eine neue schöne Wohnung gefunden und möchte deshalb das bisherige Mietverhältnis vorzeitig beenden. Was liegt näher, als dem Vermieter einen Nachmieter zu stellen?
Darf der Mieter das? Oder besser: Muss der Vermieter den vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren?
Grundsätzlich: nein.
Aber: keine Regel ohne Ausnahmen:
Relativ einfach ist es, wenn Mieter und Vermieter im Mietvertrag eine Nachmieterklausel vereinbart haben, wenn also im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass der Mieter bei Stellen eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag vorzeitig zu entlassen ist.
In dem Fall könnte der Vermieter nur dann den Nachmieter ablehnen, wenn der Nachmieter wirtschaftlich nicht in der Lage wäre, die Miete zu erbringen bzw. andere schwerwiegende Gründe gegen den Nachmieter sprechen würden (z.B. bekannter Mietnomade). Lehnt der Vermieter dann einen ihm zumutbaren Nachmieter ab, so ist der Mieter ab dem Tag, an dem das neue Mietverhältnis mit dem Nachmieter begonnen hätte, von seinen Mietzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter befreit.
Auch ohne Nachmieterklausel muss der Vermieter den Mieter ausnahmsweise aus dem Mietvertrag entlassen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Der Mieter müsste folglich ein besonderes Interesse an der vorzeitigen Vertragsbeendigung haben, das schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters am Fortbestand des Mietvertrages:
In Betracht käme insoweit:
Verlust des Arbeitsplatzes des Mieters, der einen beruflich bedingten Umzug in eine andere Stadt erforderlich macht.
Nachwuchs der Mieter, wenn dadurch die Wohnung extrem klein geworden ist.
Schwere Erkrankung des Mieters oder die notwendige Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim.
Ist der Vermieter mit der vorzeitigen Beendigung eines langfristigen Mietvertrages nicht einverstanden und lehnt einen Nachmieter zu Recht ab, kommt in Betracht, von dem Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung zu verlangen. Lehnt der Vermieter auch dies ab, käme in Betracht, das Mietverhältnis deshalb zu kündigen.