Wollen Sie als Mieter oder Vermieter Stress vermeiden, sollten Sie bei Einzug und Auszug auf ein schriftliches Protokoll über den Zustand der Wohnung drängen. Dieses sollte von Mieter und Vermieter unterschrieben werden. Mieter und Vermieter erhalten dann jeweils das unterschriebene Protokoll ausgehändigt. Wichtig dabei: sich nicht übertölpeln zu lassen. Gerade bei Einzug sollte der Mieter sehr genau darauf achten, dass der aktuelle Zustand der Wohnung in das Protokoll aufgenommen wird.
Wer als Mieter unterschreibt, dass die Wohnung in Ordnung ist und dabei nicht aufnehmen läßt, dass das Waschbecken im Bad einen Sprung hat, muss bei Auszug beweisen, dass der Sprung schon vorher da war.
Als Mieter sollte man folglich vor allem bei Erstellung des Einzugsprotokolls alles in der Wohnung antesten (bspw. Türen, Fenster öffnen, Lichtschalter und Steckdosen testen, in der Küche Kühlschrank und Herd auf Funktion testen, Armaturen ausprobieren, etc.) und den Bodenbelag und die Wände auf Kratzer, Risse, sich lösende Tapeten, abplatzende Wandfarbe untersuchen.
In das Protokoll sollte der Zählerstand für Wasser, Strom und Gas und die Anzahl der übergebenen Schlüssel aufgenommen werden.
Sinnvoll ist es sicherlich auch, bei Einzug und Auszug aus der Wohnung eine Fotodokumentation zu erstellen. Um das Datum der Erstellung der Fotos festzuhalten, sollten sie dem anderen Vertragspartner möglichst per E-Mail übersandt werden. Die E-Mail sollte dann natürlich zwecks Beweisbarkeit gespeichert und nicht wieder gelöscht werden.
Sinn macht es natürlich nur dann, ein Protokoll zu erstellen, wenn die Wohnung noch oder wieder leer geräumt ist. Bei einer noch möblierten Wohnung macht ein Protokoll über den Zustand der Wohnung keinen Sinn, da Schäden in der Wohnung leicht übersehen werden können.
Weigert sich Mieter oder Vermieter ein Protokoll über den Zustand der Wohnung zu erstellen, sollte derjenige, der ein solches Protokoll haben will, die Wohnung zusammen mit einem potentiellen Zeugen und einer Kamera begehen und das Protokoll für sich erstellen.
Weder Mieter, noch Vermieter können zur Erstellung eines Protokolls über den Zustand er Wohnung rechtlich gezwungen werden. Sie sollten allerdings auf jeden Fall bei Einzug und Auszug ein Protokoll erstellen – will der Vertragspartner nicht unterschreiben – ; dann eben Plan B: Begehung der Wohnung mit einem Freund/Freundin.