Jobventer müssen PKV – Basistarife voll übernehmen.
Das Bundessozialgericht hat mit seiner Entscheidung vom 18.1.2011 entschieden, dass die jobcenter den vollen PKV (Privatkrankenversicherung) – Basistarif von SGB II Empfängern übernehmen müssen (BSG vom 18.1.2011 – B 4 AS 108/10 R).
Bisher haben viele jobcenter (auch das jobcenter Aurich) privat Krankenversicherten nur den gesetzlichen Krankenversicherungsanteil von 126,05 € Krankenversicherung und 13,74 € Pflegeversicherung übernommen. Das Bundessozialgericht ist in seiner vorbeschriebenen Gerichtsentscheidung der Auffassung, dass dies zu wenig ist und der volle Beitarg des Basistarifes der PKV zu übernhmen ist.