Für die Stadt Aurich gibt es in Kürze einen neuen Mietspiegel. Dies konnte man am 19.2.2014 in den Ostfriesischen Nachrichten nachlesen. In den Wohnungen der ehemals Baubecon, jetzt Pirelli (Schulstraße, Wiesenstraße) seien die Mieten zwischenzeitlich seit 2009 mitunter um mehr als 30 % gestiegen.
Der Mietspiegel dient zur Begründung eines Mieterhöhung (vgl. § 558 a BGB). Laut Gesetz kann der Vermieter bei der Begründung einer Mieterhöhung Bezug nehmen auf einen Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder die Bezugnahme auf die Entgelte von drei vergleichbaren Wohnungen.
Wenn eine Gemeinde keinen Mietspiegel hat, kann auf den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde Bezug genommen werden. Bei der Vergleichbarkeit ist auf die Gemeindestruktur abzustellen. Was nicht geht: Man kann für eine kleine Gemeinde mit rund 5000 Einwohnern nicht den Mietspiegel einer Großstadt mit 500.000 Einwohner heranziehen. Die strukturellen Unterschiede können in dem Fall auch nicht durch eventuelle Ab- und Zuschläge ausgeglichen werden (vgl. Urt. vom 13.11.2013 – VIII ZR 413/12).
Bezogen auf den Landkreis Aurich dürfte es folglich wohl eher nicht möglich sein, sich zur Begründung einer Mieterhöhung in den kleineren Gemeinden Großefehn oder Südbrookmerland auf den Mietspiegel von Aurich zu beziehen. Sollten Sie Fragen hierzu haben würde ich mich von einem Mieter- bzw Vermieterverein oder einem Anwalt beraten lassen.