Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
- wer in eine unrenovierte Wohnung einzieht, muss beim Auszug grundsätzlich nicht mehr streichen (BGH VIII ZR 185/14).
- ziehen Mieter früher früher aus, müssen sie keine anteiligen Renovierungskosten mehr tragen. Quotenabgeltungsklauseln sind stets unwirksam. (BGH VIII ZR 242/13)
- eine Wohnung gilt dann erst als renoviert, wenn erhebliche Gebrauchsspuren so beseitigt wurden, dass der Gesamteindruck einer renovierten Wohnung entsteht (BGH VIII ZR 21/13)