was passiert, wenn Sie einen Handwerker schwarz arbeiten lassen und der macht Murks? Mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2008 meinte der Bundesgerichtshof noch, dass Sie als Auftraggeber in dem Fall schutzwürdig seien. Laut damaliger Auffassung würde sich der Bauunternehmer treuwidrig verhalten, wenn er sich bei einem Mangel seines Werks auf die Unwirksamkeit des Vertrages berufen würde.
Dies sieht der Bundesgerichtshof jetzt anders:
Der Auftraggeber kann bei Mängeln der Arbeiten seines Schwarzarbeiters von diesem keine Mängelrechte geltend machen (BGH, Urt. v. 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13).
Etwas anderes gilt, wenn der Schwarzarbeiter beim Arbeiten nicht nur pfuscht, sondern auch Ihr Eigentum beschädigt oder durch seine Arbeit weiterer Schaden an Ihrem Eigentum eintritt (z.B. undichtes Dach).