Kann der Mieter den Mietvertrag anfechten, wenn die NK – Vorauszahlungen bei Weitem nicht ausreichen?
Sie ziehen in Ihre neue Mietwohnung ein. Der Vermieter hat mit Ihnen einen Nebenkostenvorschuss von 70 € vereinbart. Ein Jahr später erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung und müssen 800 € nachzahlen. Wie sieht es rechtlich aus:
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist der Vermieter verpflichtet, die Vorauszahlungen für die Nebenkosten kostendeckend zu kalkulieren (hierzu: BGH, 11.2.2004 – VIII ZR 195/03 und BGH, 28.4.2004 – XII ZR 21/02).
1.) Wenn der Vermieter die Kostendeckung ausdrücklich zugesichert hat oder
2.) Wenn der Vermieter den Mieter bewußt über die tatsächliche Höhe der Nebenkosten getäuscht hat.
Eine bewusste Täuschung wird der Mieter dem Vermieter kaum nachweisen können.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Vermieter – wenn er wegen Neubau / Umbau – noch keine Vergleichswerte hat, darauf hinweisen, dass die Vorauszahlungen auf unsicheren Schätzungen beruhen.