Sobald Schimmel in der Wohnung auftritt, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hierrüber zu informieren.
Der Vermieter reagiert meist damit, dass er das Entstehen des Schimmels dem Mieter in die Schuhe schieben will und ihm falschen Heiz- und Lüftungsverhalten vorwirft. Der Mieter wehrt sich und beruft sich auf einen Mietmangel.
Der Vermieter muss insoweit beweisen, dass der Schimmel nicht in seine Verantwortlichkeit fällt. Gelingt ihm dies, kann der Mieter sich durch den Nachweis korreten Nutzungsverhaltens entlasten. Wenn der Sachverständige das Raumklima über einen gewissen Zeitraum misst, wird der Mieter in der Zeit sein Heiz- und Lüftungsverhalten korrekt gestalten. Der Sachverständige kann dann aber meist keine konkreten Aussagen für die Vergangenheit treffen. In einem solchen Fall, wenn nicht feststeht, wem die Schimmelbildung anzulasten ist, gehen die Gerichte häufig von einer Haftung des Vermieters aus.