Sie erwerben ein Produkt – , das gestohlen war?
Wenn Sie gestohlene Ware bei ebay ersteigern, machen Sie sich nicht automatisch wegen Hehlerei strafbar.
Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe gilt das auch bei Angeboten mit einem sehr günstigen Einstiegspreis, bei denen als Herkunftsland Polen angegeben ist (Az.: 18 K 136/07). In dem vom Gericht entschiedenen Fall, hat das Landgericht in der Berufungsinstanz entschieden, dass der Käufer nicht vorsätzlich gehandelt habe, weil der Endpreis dem ähnlicher Produkte geglichen habe.
Zivilrechtlich ist es allerdings so, dass Sie die gestohlene Ware an den wahren Eigentümer herausgeben müssen, wenn dieser unzweifelhaft feststeht. Den Kaufpreis hat Ihnen Ihr ebay – Verkäufer wieder zurückzuzahlen. Wenn der Verkäufer im Ausland wohnhaft ist, kann die Durchsetzung der Rückforderung des Kaufpreises schwierig werden.
Meine Darstellungen ersetzen keine Rechtsberatung. Soweit Sie selbst momentan ein ähnlich gelagertes Problem haben, sollten Sie sich konkret auf Ihren Fall bezogen anwaltlich beraten lassen.