der Handwerker macht Ihnen beim Durchqueren des Wohnzimmers eine Vase kaputt oder er deckt das Dach nicht richtig und das Laminat im Dachzimmer nebst den Möbeln weicht völlig auf.
Was nun?
Am einfachsten: der Handwerker meldet es seiner Versicherung (wenn er eine hat)..
In dem Fall stehen Ihnen Ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den Handwerker zu. Vorteil: die Verjährung beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Auftraggeber Kenntnis vom Schaden erlangt hat.
Mängelbeseitigungskosten kann der Auftraggeber nur nach Gewährleistungsrecht geltend machen hinsichtlich der mangelbedingten Schäden an solchen Bauteilen, die der Auftragnehmer bei seiner Leistung notwendiger Weise bearbeiten muss oder zu derem Schutz seine Leistung dient (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.2005 – VII ZR 158/03). Z.B. der Auftragnehmer soll eine Abdichtung auf einen Balkon aufbringen. Die Abdichtung ist mangelhaft. Wegen der eindringenden Feuchtigkeit wird der Betonkern der Balkonplatte zerstört.