Die Betreiber des „Das Örtliche“ Branchenverzeichnis haben folgende Masche (angewandt): es ruft jemand an und teilt mit, dass es nur um eine Vertragsverlängerung beim Örtlichen ginge. In Kürze würde wieder jemand anrufen und die Vertragsverlängerung aufzeichnen. Es wird dabei der Anschein erweckt, einen Vertrag mit dem deutschlandweit tätigen Heise Verlag „Das Örtliche“ abzuschließen. Tatsächlich geht es aber um „Das Örtliche Branchenverzeichnis“ und dabei um den Eintrag in das Branchenverzeichnis www.das-oertlichebranchenverzeichnis.de. Bei mehreren Tests (zuletzt am 5.8.2015) erschien unter der Ortsangabe „Aurich“: „Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte geben Sie einen Suchbegriff oder eine Ortsbezeichnung ein“. Die Homepage funktioniert derzeit folglich gar nicht; auch scheinen aktuell keine oder nur ganz wenige Firmen überhaupt im Branchenverzeichnis gelistet zu sein (Stand 5.8.2015)
Einige Zeit nach dem Telefonat kommt dann eine Rechnung über einen Betrag von 599,00 € netto, 712,81 € brutto.Auch diese Rechnung ist von Ihrem Erscheinungsbild her dem „Das Örtliche“ des Heise Verlages nachempfunden.
Auf der Rechnung erscheint der Geschäftsführer Herr Dirk Pfalzgraf, Brünner Straße 10, 04209 Leipzig, Tel.: 0341 – 3929250. Auf der Homepage erscheint als Verantwortlicher allerdings nur ein C. Sypitzki.
Sollten Sie dieser Firma auch auf den Leim gegangen sein, sollten Sie die Rechnung nicht gleich bezahlen. Vielmehr dürfte es sich lohnen, insoweit einen Anwalt einzuschalten. Neben der Abwehr des zivilrechtlichen Anspruchs, käme gegebenenfalls auch in Betracht, Strafanzeige gegen die Herren Pfalzgraf und Sypitzki zu stellen.
Eine andere Masche nutzt ein den Gelben Seiten nachempfundenes Firmenverzeichnis. Dort wird der Eindruck erweckt, dass es nur um die Abklärung der Adresse geht. Unterschreibt man dann und liest sich das sehr Kleingedruckte nicht aufmerksam durch, erhält man eine Rechnung über rund 700 €. Auch in diesem Fall bestehen Chancen, den Vertrag anzugreifen.
Merken
Merken