Hauskauf Altbau – Viele Bürger kaufen sich eine Altbauwohnung oder ein Altbauhaus. Doch was ist, wenn nach dem Kauf Mängel erscheinen, die der Verkäufer schon von Anfang an gewußt haben muss und sie zu einer Minderung des Wertes oder der Wohnqualität führen? Bei dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie wird die Haftung des Verkäufers im Kaufvertrag (fast) immer ausgeschlossen. Anders bei einem Neubau, da haftet der Verkäufer nach Werkvertragsrecht für Mängel.
Wie ist die Rechtslage, wenn später nach Einzu in den Altbau ein Mangel auftritt?
Wie so oft im Rechtsleben: Das kommt darauf an.
Der Verkäufer muss Ihnen bei Verkauf nicht alle Mängel angeben.Eine derartige umfassende Aufklärung können Sie als Käufer nicht erwarten.
Vielmehr kommt der gegenläufige Grundsatz zum Tragen, wonach derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selber darüber zu vergewissern hat, ob dieser für ihn von Vorteil ist oder nicht. Darauf darf sich der andere Vertragsteil einstellen. (vgl. BGH, Urteil vom 13.7.2988, VIII ZR 224/87, BGH Urteil vom 26.11.1986, VIII ZR 260/85,). Hieraus folgt, dass von einem Verkäufer eine Aufklärung über vorhandene Mängel dann nicht mehr erwartet werden kann, wenn dem Käufer eine Kenntnisverschaffung im Rahmen einer in seinem eigenen Interesse gebotenen sorgfältigen Untersuchung des Kaufgegenstandes möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 2.2.1996, V ZR 239/94, vom 20.10.2000, V ZR 285/99, vom 12.1.20001, V ZR 322/99).
Wegen des Haftungsausschlusses im Kaufvertrag können Sie folglich nur dann erfolgreich Mängelansprüche gegen den Verkäufer durchsetzen, wenn der Mangel für Sie bei einer sorgfältigen Besichtigung des Hauses vor Kaufvertragsabschluss nicht erkennbar war und der Verkäufer Sie darüber im Unklaren gelassen hat.
Für den Käufer ist zu empfehlen, das Haus durch einen Bausachverständigen vor Kauf untersuchen zu lassen. Die üblichen Kosten hierfür von 500 € – 1000 € sind gut angelegt.
Für den Verkäufer ist zu empfehlen, dem Käufer alle ihm bekannten Mängel zu offenbaren und diese auch im notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen. Das erspart Ärger.
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