gelegentlich ist der Mandant der Auffassung, von seinem Anwalt / Steuerberater nur unzureichend rechtlich belehrt worden zu sein.
In einem Gerichtsprozess reicht es seitens des Anwalts / Steuerberaters nicht, die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung zu bestreiten oder allgemein zu behaupten, er habe den Mandanten ausreichend unterrichtet. Vielmehr muss der Berater substantiiert darlegen, wie er den Mandanten belehrt hat. Dabei ist nicht erforderlich, dass er die Beratung exakt nach Ort und Zeit einordnet; er muss jedoch näher darlegen, welche Belehrung und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (vgl. hierzu umfassend: NJW 1987, 1322, WM 2007, 419; BGH NJW 1994, 3295).